Lizenzbedingungen LWsystems für das Paket "benno-rest"

Stand: 01. Februar 2012


0.  Definitionen 

0.1 Freie Software im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist ein Softwareprogramm, das aus so genannter freier oder Open Source Software besteht, die von Dritten oder dem Anbieter stammt, erstellt wurde. 

0.2 Begriffsbestimmungen:

    Patch: Veränderung einer Software mit dem Ziel, ein spezifisches Problem zu lösen. 

    Schutzrechte: Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte. 

    Umgehung: Temporäre Überbrückung eines Fehlers in der Software ohne Eingriff in den Code (Quellcode oder ausführbarer Code). 

    Update: Änderung einer Software, durch welche die Funktionalität des Gesamtsystems erweitert wird. Updates schließen in der Regel Patches mit ein. 


1. Lizenzbedingungen

1.1  Geltungsbereich, Leistungsaustausch 

1.1.1   Die Lizenzbedingungen LWsystems beschränken die Nutzung der an den Kunden überlassenen Software ausschließlich auf die deutschsprachigen EU-Staaten und die Schweiz. Für weitergehende Nutzungen sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Anbieter zu treffen. 

1.2  Systemvoraussetzungen 

1.2.1   Für die Nutzung der Software müssen die vom Anbieter veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. 

1.3  Lizenzbedingungen für freie Software

1.3.1   Bei einigen Einzelpaketen handelt es sich um freie Software, soweit darauf ausdrücklich vom Anbieter hingewiesen wird. Solche Software steht unter Lizenzbedingungen, die u.a. das freie Verändern, Kopieren und Weitergeben gestattet. Die Lizenzbedingungen der freien Software gelten gegenüber dem Kunden und sind von ihm zu beachten. 

1.3.2   Der Anbieter ist berechtigt, soweit die Lizenzbedingungen der freien Software dies zulassen, Einzelpakete und Software sowohl als freie Software und als proprietäre Software anzubieten. Es gelten dann die jeweiligen Lizenzbedingungen, auf die im Rahmen des Vertrages Bezug genommen wird. 

1.3.3   Mit einer Lizenz gewährt der Anbieter dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software im Umfang der Lizenz selbst und im Rahmen dieser Lizenzbedingungen LWsystems. Die Lizenzbedingungen der freien Software werden durch diesen Lizenzvertrag nicht eingeschränkt oder verändert. Alle zusätzlichen Rechte an einzelnen Paketen, die sich aus den Lizenzbedingungen zu diesen Paketen ergeben, werden dadurch ausdrücklich nicht eingeschränkt. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt. 

1.3.4   Jede Nutzung der freien Software entgegen diesen Lizenzbedingungen LWsystems beendet unmittelbar die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. 

1.3.5   Die Haftung und Gewährleistung des Anbieters sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

1.4  Nutzungsrechte für nicht-freie Software 

1.4.1   Der Kunde darf die Software, die nicht gemäß Ziffer 0.1 freie Software ist, vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. 

1.4.2   Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der Software zu kennzeichnen und mit dem der Programmdokumentation beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen. 

1.4.3   Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 

1.4.4   Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Lizenzbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen. 

1.4.5   Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker gehört, darf der Kunde nicht anfertigen. 

1.4.6   Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. 

1.4.7   Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr Systemen als lizenziert, ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Systemen gleichzeitig einsetzen, etwa auf mehreren Servern oder in mehreren virtuellen Instanzen, muss er die entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben. Ist durch die Lizenz die Anzahl der auf die Software zugreifenden Systeme oder Benutzer oder die Anzahl der durch die Software verwalteten Systeme oder Benutzer begrenzt, gilt dasselbe. 

1.4.8   Der Kunde darf die Software nicht ohne besondere schriftliche Genehmigung des Anbieters in medizinischen Bereichen, Kraftwerken oder im Bereich der Verkehrstechnik einsetzen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Software bzgl. Stabilitäts- und Zuverlässigkeitseigenschaften nicht für den Einsatz in Systemen, von denen der Erhalt menschlichen Lebens abhängt, geeignet ist. 

1.4.9   Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind für den eigenen Gebrauch zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder Erweiterung des Funktionsumfangs. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch des Kunden. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter beschränkt und nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise zu einer gewerblichen Verwertung führen soll. 

1.4.10  Die entsprechenden Handlungen nach dem vorstehenden Absatz dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Anbieter stehen, wenn der Anbieter die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Anbieter ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen. 

1.4.11  Sofern die genannten Handlungen aus gewerblichen Gründen vorgenommen werden, sind sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen interoperablen Programms unerlässlich sind und die notwendigen Informationen auch noch nicht veröffentlicht wurden oder sonst wie zugänglich sind, etwa beim Anbieter erfragt werden können. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. 

1.4.12  Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Lizenzbedingungen LWsystems auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, LWsystems den Namen und die Anschrift des neuen Kunden mitzuteilen. 

1.4.13  Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasings geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Lizenzbedingungen LWsystems auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig. 

1.4.14  Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Lizenzbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden. 

1.4.15  Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus den Programmcodes zu entfernen. Der Kunde ist unabhängig vom Wert der überlassenen Software dazu verpflichtet, dem Anbieter die Entfernung eines Schutzmechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Lizenzbedingungen LWsystems aus dem Programmcode schriftlich anzuzeigen. 


1.5  Mängelansprüche 

1.5.1   Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software und/oder sonstiger Unterlagen (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwecke der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung an den Anbieter zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten. 

1.5.2   Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zu Mängelansprüchen. 


1.6  Lizenzbedingungen für Software Dritter 

1.6.1   Soweit Software Dritter eingesetzt wird, ist auf die jeweiligen Lizenzbedingungen ausdrücklich verwiesen. Der Anbieter stellt diese Lizenzbedingungen auf dem Datenträger und/oder unter http://www.benno-mailarchiv.de//lizenzen.html bereit. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. 


1.7  Dauer der Nutzungsrechte 

1.7.1   Die Nutzungsrechte sind, soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, dem Kunden auf unbestimmte Zeit überlassen. 

1.7.2   Das Recht des Kunden, die Software und das Begleitmaterial zu nutzen, erlischt, sofern der Kunde die in diesem Vertrag festgelegten Lizenzbedingungen LWsystems verletzt. 

1.7.3   Im Fall der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Originaldisketten und sämtliche Kopien der Datenträger zurückzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurück gewonnen werden können. 

1.7.4   Die ordnungsgemäße Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesen Lizenzbedingungen LWsystems eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Kunde hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf. 

